Epilepsie und Führerschein

Epilepsie und Führerschein

Es wird immer wieder lebhaft diskutiert, ob ein Epileptiker Auto fahren darf oder nicht. Bei diesem Thema scheiden sich die Geister, denn einerseits wurden Regeln aufgestellt wann ein Epileptiker Autofahren darf, andrerseits ist die große Öffentlichkeit geschlossen gegen eine Fahrerlaubnis. Es gab auch schon schlimme Unfälle durch Epileptiker, keine Frage…..aber darf man alle über einen Kamm scheren?

Es ist natürlich richtig, dass Anfälle am Steuer zu schweren Unfällen führen können. Wenn solch ein Fahrer nicht sicher anfallsfrei war, handelte er grob fahrlässig und nahm Schäden Anderer bewußt in kauf. Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen.                     

Allgemein gilt: Wer epileptische Anfälle oder andere anfallsartige Bewusstseinsstörungen zeitungebunden hat, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von unprovozierten Anfällen  besteht.

Ob ein Epileptiker Autofahren darf entscheidet im Endeffekt der behandelnde Epileptologe, nur er kann am besten einschätzen, ob sein Patient fahrtauglich ist oder nicht. Er hat nämlich die Pflicht seinem Patienten über seine Fahrtauglichkeit aufzuklären. Er kann dann nach sorgfältiger Prüfung der nötigen Anfallsfreiheit, der nötigen Fähigkeit wie körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Reaktions-Hör- und Sehfähigkeit, eine Bescheinigung zum Autofahren schreiben.  

 

Epilepsie-Patienten dürfen unter den folgenden Bedingungen PKW und/oder Motorrad fahren:                     

 

              Nach einem einmaligen Anfall

 

  • Nach einer anfallsfreien Zeit von mindestens 6 Monaten           
  • Nach einer anfallsfreien Zeit von mindestens 3 Monaten, wenn der Anfall durch bestimmte Auslöser, wie Fieber, Alkohol oder Schlafentzug, verursacht wurde           

 

Bei der Diagnose Epilepsie:

 

  • Nach einer anfallsfreien Zeit (mit Medikamenten) von mindestens 1 Jahr                                                                                     
  •  Bei   ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens 3- jähriger Beobachtungszeit

 

Bei einfachen fokalen Anfällen:

 

  •   ohne Bewusstseinsstörung und ohne weitere Behinderungen nach mindestens 1-jähriger Beobachtungszeit
  •  Nach einer Fahrpause von 6 Monaten, sofern die Untersuchung keine Hinweise auf eine erhöhte Gefahr einer Anfallswiederholung gibt

 

Bei der Beendigung der Epilepsietherapie:

 

  •  Personen, die fahrtauglich sind, dürfen kein Fahrzeug führen, solange Epilepsie-Medikamente reduziert werden, mindestens 3 Monate nach der letzten Medikamenteneinnahme.

 

Anfallsfreiheit nach operativem Eingriff:

 

  • Hier reicht ein anfallsfreies Intervall von einem halben Jahr, sofern keine besonderen Auffälligkeiten gegeben sind, um Fahrtauglichkeit anzunehmen.

 

Ein Fahrverbot gilt grundsätzlich für:

 

  •  LKW und Busfahrer mit Epilepsie, egal welcher Art.

 

Dies sind die gesetzlichen Bestimmungen, aber man muss sich immer wieder vor Augen halten, dass ein Verantwortungsbewusstsein und eine nüchterne Selbsteinschätzung das allerwichtigste ist. Denn ein Unfall kann nicht nur Anderen, sondern auch das eigene Leben zerstören.

Im Führerschein-Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde wird das Vorliegen einer Krankheit abgefragt. Diese Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ein Attest über die Fahrtauglichkeit ihres behandelnden Arztes sollte dem Antrag am besten beigelegt werden. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet dann, ob ein weiteres Gutachten erforderlich ist. Dieses weitere Gutachten zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit wird von einem Facharzt mit einer Zusatzqualifikation in Verkehrsmedizin oder Arbeitsmedizin erstellt. Der behandelnde Arzt darf nicht der Gutachterarzt sein.

 

Für Menschen mit schweren oder chronischen Krankheiten ist der Führerschein keine  Selbstverständlichkeit. Herzerkrankungen, Diabetes, Lungen- & Bronchialleiden (z.B. Asthma) und   neurologische Erkrankungen wie Epilepsie oder Schlafapnoe.
Wird nachgewiesen, dass ein Verkehrsunfall durch fahrlässigen Umgang mit einer eigenen Krankheit verursacht wurde, gibt es ähnliche Konsequenzen wie bei einer Alkoholfahrt ab 0,8 Promille (medizinisch-psychologische Untersuchung, Geldstrafe und Punkte in Flensburg, ggf. Entziehung der Fahrerlaubnis, strafrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen).
Jeder Autofahrer ist verpflichtet sich im Umgang mit seiner Krankheit eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst zu verhalten.
Es muss sichergestellt werden, dass er nur dann fährt, wenn er fahrtüchtig ist.
Erlangt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von schweren oder chronischen Krankheiten, muss sie einschreiten.
Die Führerscheinstelle ordnet dann eine amts- oder fachärztliche Untersuchung an.
Die Ärzte gehen nach den Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung vor und stellen fest, ob jemand den Führerschein machen oder behalten darf.
Manchmal sind bestimmte Auflagen, zum Beispiel regelmäßig Gesundheitschecks, nötig.
Den kompletten Aufsatz finden Sie in der ADAC Motorwelt Heft 10 Oktober 2011

Hier sieht man also, dass auch alle anderen chronisch Kranke bestimmte Auflagen erfüllen müssen. Aber es fällt auf, dass Epilepsiekranke besonders genau untersucht werden. Obwohl Herz-Kreislauf, Diabetes, oder Asthmakranke auch nur mit Medikamenten fahrtauglich im Autoverkehr sind. Alkoholiker scheinen einen Sonderbonus hier zu haben (wenn sie nicht erwischt werden).

 

Es ist menschlich durchaus nachvollziehbar, dass man seine Lebensqualität (dazu gehört das Autofahren) nicht unbedingt aufgeben will.

Ich selbst habe eine Aufwach-Grand-mal Epilepsie. Da bei mir nach jahrelanger Beobachtung festgestellt wurde, dass ich nur morgens zwischen 6 und 8 Uhr anfallsgefährdet bin, habe ich im übrigen Zeitfenster keine Anfälle. Das ist mir von 2 unabhängigen Epileptologen bestätigt worden. Ich fahre seit 52 Jahren Auto und habe in dieser Zeit keinerlei Probleme gehabt. Ich mache aber sicherheitshalber freiwillig alle 2 Jahre einen Eignungstest bei meinem Arzt (Seh-Hör-Reaktion und Fitnesstest), weil ich sicher sein will dass meine Fahrtüchtigkeit nicht abnimmt. Verantwortungsbewusstsein und Sicherheit stehen bei mir an erster Stelle. Und deshalb fahre ich beruhigt und sicher Auto. Den letzten unprovozierten Anfall hatte ich vor 10 Jahren, den letzten provozierten vor 3 Jahren. Wenn man sicher ist, alle diese Regeln garantiert einzuhalten, steht ein Führen eines Fahrzeugs nichts im Wege. Denn seine mögliche Lebensqualität sollte man schon ausreizen.

 

Macht also eine gründliche und verantwortungsvolle Prüfung Eurer Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr.

 

Herzliche Grüße

Dieter Schmidt

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Kommentare: 13
  • #1

    Simone (Dienstag, 13 Mai 2014 15:58)

    Klar ist es für uns Epileptiker schwierig auf das Autofahren zu verzichten, vor allen Dingen, wenn man in ländlichen Gebieten wohnt. Aber alleine der Gedanke, ich könnte jemanden verletzen, oder im schlimmsten Fall sogar töten, nur weil ich nicht auf meine "Freiheit" nicht verzichten will. Das finde ich unverantwortlich. Ich lebe sehr ländlich und manchmal ist es wirklich schwierig alles zu organisieren. Sämtliche Arzttermine unter einen Hut zu bekommen, und wenn dann mal was akutes ansteht, kurzfristig jemanden zu finden, der einen fahren kann. Aber es ist nunmal so, so sind die Regeln, ud die wurde nicht aus Spaß gemacht, oder um uns zu ärgern, oder zu diskriminieren. Ich arbeite zur Zeit bei uns in einer AG für Soziales Miteinander und Infrastruktur mit. So hoffe ich nicht nur für mich, sondern auch für alle anderen, die kein Auto haben, wie ältere Menschen, die Lage hier auf dem Land verbessern zu können.

  • #2

    SiMone Sch. (Mittwoch, 14 Mai 2014 11:56)

    Hallo, habe gesehen es gibt ja noch eine Simone?!
    Gruß erstmal an meine Vornamensveterin.

    Problematik Autofahren und Epilepsie ist sehr heikel. Es gibt genaue Richtlinien. Zum Bsp. bei einem ersten Anfall spricht der Arzt eine 6-monatige Fahrpause aus (Anmerkung es heißt übrigens seit neuestem Fahrpause und nicht mehr -verbot).
    Kommen dann erneute Anfälle dazu verlängert sich das Ganze.
    Aber hin und her wer will das denn überwachen ob man sich an ein Verbot hält oder nicht? Das frage ich mich immer wieder.

    Ich zum Bsp. fahre seit ca. 2 Jahren nicht mehr (wobei auch andere Faktoren mitspielten).
    Auch ich fuhr damals Auto wo ich eine 2 -jährige Anfallsfreiheit hatte und auch kein Anfall zu erwarten war?! Es waren damals 5 Jahre Anfallsfreiheit.

    Nachdem ich 2009 einen erneuten G.M. bekam, kam das Thema wieder hoch. Wie war es damals es war kein Anfall mehr zu erwarten? Was wäre denn gewesen wenn ich gerade diesen Anfall beim Auto fahren bekommen hätte.

    Selbstständigkeit um jeden Preis od. darauf verzichten und immer mit ruhigem Gewissen ins Bett gehen.

    Für viele ist das Auto fahren sehr wichtig, da sie nicht wissen wie sie auf Arbeit kommen...aber für alles gibt es letztendlich eine Lösung.
    Im muss anmerken bei mir gibt es keine Probleme von A nach B zu kommen, wir haben ein super ausgebautes Bus- und Bahnnetz. Auf Arbeit zu kommen ist gar kein Problem. Einkaufen dann halt mit mit meinem Mann und so.
    Klar man verliert eine gewisse Freiheit...aber was bedeutet Freiheit? Für mich bedeutet es jeden Tag anfallsfrei aufzuwachen, den Tag zu genießen, mich an Kleinigkeiten erfreuen, ein Tag mit meiner Familie.

    Ich möchte nicht aus Sturheit, Unvernunft einen Unfall bauen , wo schlimmstenfalls ein Menschenleben zu schaden kommt. Wie sollte man denn mit sowas zu recht kommen!

    Deshalb kann man nur an die Vernunft anderer appelieren genau darüber nachzudenken ob man wirklich weiterhin Auto fahren will/muss oder es einfach sein lässt. Denn ein Anfall fragt nicht wann er kommt oder nicht, er fragt nicht ob er zu Hause, unterwegs oder im Auto kommt.?!

    Wie immer möchte ich auf diesen Weg Dieter grüßen, der sich immer sehr viel Mühe macht solche Themen auszuarbeiten.

    Ich wünsche allen einen anfallsfreien schönen Tag.

    Simone Sch.

  • #3

    Dieter (Mittwoch, 14 Mai 2014 13:00)

    Danke Euch beiden,
    man sieht diese ganze Problematik des Autofahrens mit ganz anderen Augen, wenn andere Meinungen geschrieben werden. Ich weiß, dass ich in einen Ameisenhaufen gestochen habe :-)

  • #4

    Christiane Labitzke (Mittwoch, 14 Mai 2014 13:46)

    Hallo Ihr Alle;
    ich habe überlegt, was ich wohl schreiben könnte. Ich habe mich für eine ganz schöne Alternative entschieden.
    Bei mir kommen ca. 1-2 Mal jährlich Absencen vor und ich probiere seit 9 Jahren mit Medis rum, weil ich anfallfreiheit erreichen wollte. Nun habe ich keine Lust mehr darauf und lasse alles so, wie es ist. Mit Absencen kann man leben und ohne Auto auch. Insgesamt geht es mit öffentlichen Verkehrsmitteln ganz gut.
    Trotzdem habe ich mir, wenn man die Preise vergleicht, einen Kleinwagen in Form einer ganz tollen Querflöte gegönnt. Sie ist aus toll und hat einen wunderschönen weichen und vollen Klang. Ich freue mich sehr.
    Mir ist ein schönes Hobby wichtiger, als das Autofahren.
    Vielleicht findet Ihr, wenn Euch das Autofahren fehlt, ein tolles Hobby, als Ausgleich.
    Ich wünsche Euch das sehr.
    Viele Grüße
    Christiane

  • #5

    Dieter (Donnerstag, 15 Mai 2014 10:26)

    @Christiane,
    ich mußte bei Deinem Eintrag schon grinsen. Dein "Ersatzwagen" ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch kulturell eindeutig wertvoller. Prima Entscheidung :-)
    Ich wünsche Dir alles Gute
    Dieter

  • #6

    Günter (Freitag, 09 Oktober 2015 22:31)

    Diese Seite enthält veraltete Informationen. Fast alles stimmt nicht mehr oder hat nie gestimmt.
    An den Seitenadministrator: Aktualisiere mal Deine Webseite.
    An die hilfesuchenden Epileptiker: Fragt Euren behandelten Arzt. Der hat sicherlich ein Faltblatt für euch!

  • #7

    Dieter (Donnerstag, 29 Oktober 2015 08:42)

    Hallo Günter,
    wir stehen immer für Kritik zur Verfügung. Diese Seite soll ja aktuell bleiben, aber ich habe noch mal die wesentlichen Punkte überprüft und konnte keine Veränderungen der Führerscheinbestimmungen feststellen. Im übrigen ist der Großteil der Leser zufrieden und dankbar für meine Tips. Wenn es Dir nicht gefällt ist das ok, denn jeder hat eine eigene Meinung.
    L.G. Dieter

  • #8

    Nernd (Donnerstag, 05 November 2015 15:21)

    Hallo Dieter,

    Mal abgesehen von den Regeln, welche meines Erachtens dann ihr Verfallsdatum erreichen, wenn
    ein nicht mehr vorgesehener Anfall plötzlich doch noch die Erwartung ent-täuscht.
    Es gibt keinen voraussagbaren Eintritt der Epilepsie-aber auch nicht den Tag des Beginnes ihrer andauernden Inaktivität.--Die Krankheit bleibt im geheimnisvollen Bereich.

    Seit 21 Jahren bin ich anfallsfrei, nehme keine Medikamente mehr. Also nach den Regeln könnte ich schon längst den Schein haben. Aber was ist mit meiner Verantwortung gegenüber fremden
    Leben. -Ich denke jeder Epileptiker hat diese-egal was Regeln möglich machen. Es gibt ja auch noch ein Gewissen.

    Aber jeder muss dies für sich entscheiden.

  • #9

    Johannes (Mittwoch, 11 November 2015 09:14)

    ich habe meine Führerschein mit Absprache meines Neurologen gemacht. Allerdings sind die Auflagen ziemlich streng und auch nicht billig. Mein Fahrlehrer achete mehr auf mich, als bei den Anderen. Einerseits hat mich das schon genervt, andrerseits konnte ich es auch verstehen. Ich bin immer in Verbindung mit meinem Neuro nur wegen der Fahrerlaubnis, denn hier ist scheinbar eine große Unsicherheit allein wegen der Rechtslage. Ich fahre inzwischen 12 Jahre ohne Probleme, achte aber immer auf meinen Gesundheitszustand, denn als Fahrzeugführer hast Du ja eine Verantwortung. Nicht nur weil ich Epileptiker bin, sonder ganz allgemein. Denn auch sogenannte gesunde Fahrer können ja auch einen epileptischen Anfall bekommen.
    Lieber Gruß
    JohLYK

  • #10

    Cengiz Tun (Montag, 11 Mai 2020 20:41)

    Hallo zusammen,
    unter welchen Bedingungen darf man mit Epilepsie Führerschein Klasse B machen? Bin medikamentös gut eingestellt und lange Zeit ohne Anfälle. Bei einem Anfall ist das bei mir durch einen AURA bewusst, das ich jetzt abschalte und kann reagieren. Danke jetzt schon für eure Antworten.

  • #11

    Dieter (Dienstag, 12 Mai 2020 08:19)

    Hallo Cengiz, Du darfst den Führerschein nur machen, wen es Dir Dein Arzt schriftlich bestätigt. Eine Aura ist ein Anfall und sollte ernst genommen werden.

  • #12

    Anke (Donnerstag, 01 Oktober 2020 12:22)

    Ich hab mal eine frage, mein Mann hat Epilepsie, und möchte für den 7 Tonnen Britischen Wagen (Baufahrzeug) den Führerschein machen geht das oder nicht⁉️⁉️⁉️⁉️⁉️⁉️

  • #13

    dieter (Freitag, 02 Oktober 2020 12:39)

    Hallo Anke,
    Dein Mann darf so ein schweres Fahrzeug auf keinen Fall fahren, die Gefahr eines schweren Unfalls ist viel zu groß. Aber er kann sich bei seinem Neurologen genau beraten lassen.